Tax Newsletter: Gesetzesprüfungsverfahren auf den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer ausgeweitet

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2006 sein Gesetzesprüfungsverfahren zur Erbschaftssteuer ausgeweitet. Aufgrund einer Beschwerde hatte das Höchstgericht im März 2006 eine Überprüfung der Begünstigung der Besteuerung von Liegenschaften im Erbschafts- oder Schenkungsfall vorgenommen. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für Grundstücke ist durch den Ansatz des Einheitswertes deutlich niedriger als für andere Vermögensgegenstände, soweit dieses der Steuerpflicht unterliegt.

Bisher beschränkte sich das Gesetzesprüfungsverfahren des Verfassungsgerichtshofs lediglich auf die Berechnung der Erbschaftssteuer für Grundstücke auf Basis des Einheitswertes, doch im letzten Beschluss äußerte das Höchstgericht grundsätzliche Bedenken gegen die Erbschaftssteuer.

Bei einer Aufhebung der Einheitswert-Regelung wäre der Grundbesitz schlechter gestellt als andere Vermögenswerte, da als Bemessungsgrundlage für Grundstücke der Verkehrswert herangezogen werden würde, während für andere Vermögensgegenstände, z.B. Wertpapiere, Sparbücher, Steuerbegünstigungen gelten. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs könnte dies zu einer Unsachlichkeit in der Besteuerung führen. Das Höchstgericht hat keine Bedenken wie der Zuwachs an Leistungsfähigkeit durch Erbschaft oder Schenkung steuerlich ermittelt wird, wohl aber gegen die derzeitige Ausgestaltung der Steuer. In dem nun durchzuführenden Verfahren hat die Bundesregierung die Möglichkeit, sich mit diesen Bedenken auseinanderzusetzen und die Erbschaftssteuer zu verteidigen.

Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, ob die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist oder nicht, ist im Laufe des Frühjahrs 2007 zu rechnen.

Verfasser: Thomas Jobst

22. Jänner 2007

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