Tax Newsletter: Neues DBA mit Rumänien

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 trat ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Rumänien in Kraft (BGBl III 2006/29).

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Abkommen (BGBl 1979/6):

  • Verringerung der betriebsstättenbegründenden Baustellenfrist auf 12 Monate (bisher 18 Monate) mit Übergangsregelung für „Altfälle“ (Beginn vor dem 1. Jänner 2007)
  • Reduktion der Quellensteuer auf Dividenden auf 0% für Schachteldividenden (mindestens 25%ige Beteiligung) bzw. 5% für Portfoliodividenden (bisher einheitlich 15%)
  • Reduktion der Quellensteuer auf Zinsen auf 3% bzw. 0% (bisher 10%)
  • Reduktion der Quellensteuer auf Lizenzgebühren auf 3% (bisher 10%)
  • Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates für Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften (neu)

Durch die EU-Mitgliedschaft Rumäniens seit 1. Jänner 2007 ergeben sich zusätzlich folgende Aspekte:
  • Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie auf Konzerndividenden
  • Übergangsregelungen für die Umsetzung der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie (bis 2010).

Für zusätzliche Informationen steht Ihnen Ihr PwC-Berater gerne zur Verfügung.

Verfasser: Thomas Schneider

8. März 2007

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