Tax Newsletter: Neues DBA mit Rumänien
Mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 trat ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Rumänien in Kraft (BGBl III 2006/29).
Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Abkommen (BGBl 1979/6):
- Verringerung der betriebsstättenbegründenden Baustellenfrist auf 12 Monate (bisher 18 Monate) mit Übergangsregelung für „Altfälle“ (Beginn vor dem 1. Jänner 2007)
- Reduktion der Quellensteuer auf Dividenden auf 0% für Schachteldividenden (mindestens 25%ige Beteiligung) bzw. 5% für Portfoliodividenden (bisher einheitlich 15%)
- Reduktion der Quellensteuer auf Zinsen auf 3% bzw. 0% (bisher 10%)
- Reduktion der Quellensteuer auf Lizenzgebühren auf 3% (bisher 10%)
- Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates für Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften (neu)
Durch die EU-Mitgliedschaft Rumäniens seit 1. Jänner 2007 ergeben sich zusätzlich folgende Aspekte:
- Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie auf Konzerndividenden
- Übergangsregelungen für die Umsetzung der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie (bis 2010).
Für zusätzliche Informationen steht Ihnen Ihr PwC-Berater gerne zur Verfügung.
Verfasser: Thomas Schneider
8. März 2007
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