Unternehmen, die an freie Dienstnehmer und bestimmte Berufsgruppen (z:B: Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, selbständig Vortragende, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften) Honorarzahlungen leisten, sind verpflichtet, für jeden einzelnen Honorarnotenempfänger (Honorar > EUR 900/Jahr) des Jahres 2006 eine Mitteilung gemäß § 109a EStG an das Finanzamt zu machen.
Die "Mitteilungen gemäß § 109a Einkommensteuergesetz 1988" für das Jahr 2006 müssen bis spätestens 28. Februar 2007 auf elektronischem Wege an das Betriebsfinanzamt gesendet werden. Besteht nicht die Möglichkeit elektronischer Übermittlung, müssen die Formulare in Papierform (Formular E18) bis spätestens 31. Jänner 2007 übermittelt werden.
Das Formular E18 kann unter www.bmf.gv.at in der Rubrik "Formulare" abgefragt und heruntergeladen werden.
Verfasser: Eva Maria Königshofer
6. Februar 2007
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