Tax Newsletter: Konsequenzen der Aufkündigung des DBA Erbschaftssteuer Österreich – Deutschland

In Reaktion auf die Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den Verfassungsgerichtshof am 7. März 2007 in Österreich hat Deutschland die Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer am 19. September 2007 beschlossen. Das Abkommen soll zum 31. Dezember 2007 gekündigt werden, danach soll eine Übergangsfrist bis zum Auslaufen der Erbschaftssteuer am 31. Juli 2008 in Österreich gelten. Durch die Kündigung soll verhindert werden, dass vermögende Deutsche nach Österreich auswandern, um Erbschaftssteuer zu sparen. Die Kündigung hat aber auch Auswirkung auf Österreicher, die z.B. über einen Zweitwohnsitz in Deutschland verfügen oder ihr Vermögen an in Deutschland ansässige Personen vererben wollen.

Auswirkungen aus österreichischer Sicht

Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftssteuer soll vermieden werden, dass Nachlassvermögen von Erblassern in mehreren Staaten der Erbschaftssteuer unterliegt. In Zukunft, d.h. ab dem 1. August 2008 (oder bereits ab 1. Jänner 2008) wird das gesamte Nachlassvermögen von Erblassern, die zwar in Österreich ansässig sind, aber in Deutschland über einen (Zweit-)Wohnsitz verfügen, auch in Deutschland besteuert. Auch Kapitalvermögen (wie z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Investmentfondsanteile) für das bisher in Österreich keine Erbschaftssteuer zu zahlen war, da mit der abgezogenen Kapitalertragsteuer auch die Erbschaftssteuer abgegolten war, unterliegt in Deutschland der Erbschaftssteuer.

Gleiches gilt für in Deutschland ansässige Erben. Sie werden mit dem ihnen zugesprochenen Erbteil steuerpflichtig. Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt haben und deren Wegzug aus Deutschland im Zeitpunkt des Todes weniger als fünf Jahre zurückliegt, werden plötzlich wieder in Deutschland mit dem gesamten Nachlassvermögen steuerpflichtig.

Das geltende deutsche Erbschaftssteuergesetz wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht Anfang 2007 ebenfalls – ähnlich wie in Österreich - als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen und läuft mit 31. Dezember 2008 aus. Derzeit wird in Deutschland an einem neuen Gesetzesentwurf zur Erbschaftssteuer gearbeitet, der wahrscheinlich bis Ende 2007 vorliegen wird.

Die aktuelle deutsche Erbschaftssteuer ist derzeit höher als die österreichische, in der Steuerklasse I (gilt für Kinder, Ehegatten und Eltern) beträgt die Erbschaftssteuer zwischen 7 % bei Vermögen bis EUR 52.000 und 30 % bei Vermögen über EUR 25,5 Mio.

Verfasserin: Margit Frank

19. Oktober 2007

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