Tax Newsletter: Neue FinanzOnline-Erklärungsverordnung – Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses

Am 28. Dezember 2006 ist die neue FinanzOnline-Erklärungsverordnung (FOnErklV) in Kraft getreten, die folgende Änderungen mit sich bringt:

Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen sind bereits seit der Veranlagung 2003 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die neue FOnErklV berücksichtigt nunmehr auch die ab der Veranlagung 2006 geltende Verpflichtung, Steuererklärungen bei einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften in elektronischer Form einzureichen.

Die Übermittlung der Beilagen zu diesen Steuererklärungen (z.B. Mehr-Weniger-Rechnung oder steuerliches Eigenkapitalevidenzkonto) hat jedoch nach wie vor in Papierform zu erfolgen. Neu aufgenommen wurde in der FOnErklV die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses („E-Bilanz“). Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, ab der Veranlagung 2006 die in § 44 Abs. 1 und Abs. 3 EStG genannten Unterlagen (Jahresabschluss, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung; Wirtschaftsprüfungsbericht) via FinanzOnline zu übermitteln. Dies erfolgt vorerst nur auf freiwilliger Basis, eine Verpflichtung zur elektronischen Einreichung besteht nicht.

Die Gliederung der E-Bilanz erfolgt auf Basis von § 224 UGB (Bilanz) und § 231 UGB (GuV) und stimmt daher weitestgehend mit dem Jahresabschluss überein, der ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 verpflichtend auf elektronischem Weg beim Firmenbuchgericht einzureichen ist. Die E-Bilanz ist jedoch rechtsformunabhängig und daher für Bilanzierer aller Rechtsformen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften) einheitlich. Die Übermittlung der E-Bilanz erfolgt gemeinsam mit der elektronischen Steuererklärung innerhalb der entsprechenden gesetzlichen Fristen.


Verfasser: Martin Eckerstorfer

22. Jänner 2007

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