Die deutsche Unternehmenssteuerreform 2008 soll im Juli dieses Jahres im Bundesrat verabschiedet werden und voraussichtlich am 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Körperschaften und Personengesellschaften sollen steuerlich entlastet werden, um so die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Gleichzeitig ist jedoch auch eine wesentliche Einschränkung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten geplant.
Kapitalgesellschaften
Der derzeitige Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent soll auf 15 Prozent reduziert werden, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von aktuell 38,6 Prozent auf knapp unter 30 Prozent sinken. Deutschland liegt damit im europäischen Mittelfeld.
Personenunternehmen
Die Steuerreform strebt eine faktische Angleichung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften an. Bei Personengesellschaften soll es in Zukunft grundsätzlich in der Wahl des Steuerpflichtigen stehen, nicht entnommene Gewinne lediglich mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 Prozent zu versteuern. Bei einer späteren Entnahme sind die begünstigt besteuerten Gewinnanteile mit 25 Prozent nachzuversteuern.
Einführung einer Zinsschranke
Die bisherigen Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung sollen abgeschafft werden. Da jedoch deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich hohe Fremdkapitalquoten aufweisen, soll stattdessen eine "Zinsschranke" für Konzerngesellschaften eingeführt werden: die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen für Kapital- und Personengesellschaften soll in Abhängigkeit vom Gewinn beschränkt werden, um steuerminimierende Gestaltungen zu verhindern. Diese Neuregelung zielt daher vor allem auf die grenzüberschreitende konzerninterne Fremdfinanzierung ab, durch die in Deutschland erwirtschaftete Erträge ins Ausland transferiert werden. Zum Schutz der Klein- und Mittelbetriebe wird eine Freigrenze von 1 Mio Euro geschaffen. Unternehmen, die typischerweise eine hohe Außenfinanzierung aufweisen, sollen von der Zinsschranke nicht betroffen sein ("Escape-Klausel").
Einschränkung des Verlustabzuges beim Unternehmenskauf
In allen Fällen, in denen in einem Zeitraum von längstens fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden, soll es zu einem anteiligen Untergang der steuerlichen Verlustvorträge kommen. Werden mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte übertragen, soll es zu einem vollständigen Untergang der Verlustvorträge kommen.
Sonstiges
Die Gewerbesteuermesszahl soll von fünf auf 3,5 Prozent gesenkt werden. Die Gewerbesteuer soll zukünftig nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, wobei jedoch im Gegenzug der Faktor, mit dem die Gewerbesteuer auf die Ertragsteuerschuld angerechnet werden darf, von 1,8 auf 3,8 Prozent angehoben werden soll.
Per 2009 soll eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, in Höhe von 25 Prozent eingeführt werden. Die Steuer soll anonym erhoben und von den Banken direkt an den Fiskus abgeführt werden. Die umstrittene Kontenabfrage soll entfallen.
An die Stelle der degressiven AfA soll die lineare AfA treten.
Verfasser: Alexander Lechner
8. Juni 2007
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