Aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung im § 19 Abs 1 lit d UStG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007 wurde im Bundesgesetzblatt am 15. Juni 2007 eine Schrott-Umsatzsteuerverordnung kundgemacht. Geregelt wird der Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger (Reverse Charge) bei Lieferungen von Alteisen, Schrott und anderen Abfallstoffen (u.a. Altpapier, Altglas, Altkunststoffe, etc.) sowie beim Sortieren, Schneiden, Zerteilen und Pressen dieser Abfälle.
Das Reverse Charge gilt für In- und Ausländer. Die Verordnung ist bereits auf Umsätze ab dem 1. Juli 2007 anzuwenden.
Den genauen Text der Verordnung können Sie auf diesem Link finden.
Verfasser: Arno Guggenberger
Reviewer: Rupert Wiesinger/Christine Weinzierl-Sonnleitner
22. Juni 2007
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