Für Nachforderungen bzw. Gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2006 werden ab 1. Oktober 2007 Anspruchszinsen festgesetzt. Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz und werden nur festgesetzt sofern der Zinsbetrag EUR 50 übersteigt.
Um Anspruchszinsen für Nachzahlungen zu vermeiden ist eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung an Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum 30. September 2007 zu leisten.
Verfasserin: Isabelle Dorda
6. September 2007
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