Die soeben durch den Budgetauschuss des Nationalrates beschlossene Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007 sieht eine Erhöhung der Pendlerpauschalen vor. Die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b und c EStG festgesetzten Pauschbeträge werden um rund 10 % erhöht. Der Höchstbetrag für das kleine Pendlerpauschale wird künftig EUR 1.614 jährlich betragen, für das große Pendlerpauschale beläuft sich der Höchstbetrag in Zukunft auf EUR 2.931 jährlich. Ziel der Erhöhung ist es, den gestiegenen Treibstoffpreisen und somit der erhöhten Belastung der Pendler entgegenzuwirken. Die Änderung soll mit 1. Juli 2007 in Kraft treten.
Verfasserin: Andrea M. Kothmaier
26. April 2007
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