Tax Newsletter: Neues Abänderungsprotokoll zum DBA Schweiz in Kraft

Am 2. Februar 2007 trat ein neues Abänderungsprotokoll zum DBA Schweiz in Kraft (Kundmachung in BGBl III 2007/22).

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Stand des Abkommens (BGBl 1975/64; letzte Änderung kundgemacht in BGBl III 2001/204):

  • Lizenzgebühren (Art. 12): Einschränkung des Lizenzgebührenbegriffes; Reduktion der Quellensteuer auf 0% (bisher 5%)
  • Wegzugsbesteuerung (Art. 13 Abs. 4): bei Wegzug in den DBA-Partnerstaat zeitlich unbeschränkte Beibehaltung des Besteuerungsrechtes des bisherigen Ansässigkeitsstaates (Wegzugsstaates) hinsichtlich der in Gesellschaftsbeteiligungen enthaltenen stillen Reserven (bisher Befristung auf fünf Jahre ab Wegzug); Ausweitung des Anwendungsbereiches der Bestimmung auf sämtliche Beteiligungen (bisher Einschränkung auf Beteiligungen an im Wegzugsstaat ansässigen Gesellschaften über 25%); Verbot der Besteuerung lediglich aufgrund des Ansässigkeitswechsels an sich
  • Grenzgänger (Art. 15): vollständiger Entfall der Sonderregelung für Grenzgänger (Art. 15 Abs. 4 alt); folglich grundsätzlich Geltung des uneingeschränkten Besteuerungsrechtes des Tätigkeitsstaates (bisher maximal 3%iger Quellensteuereinbehalt); Umstieg auf die Anrechnungsmethode auf österreichischer Seite

Das Protokoll findet prinzipiell rückwirkend ab 1. Jänner 2006 Anwendung. Zwischenzeitlich entrichtete Quellensteuer auf Lizenzgebühren kann auf Antrag rückerstattet werden. Bei Personen, für die sich aufgrund dieses Protokolls eine höhere Gesamtsteuerbelastung als nach dem bisherigen Stand des Abkommens ergibt, findet das Protokoll erst ab dem 1. Jänner 2007 Anwendung (z.B. nach Österreich einpendelnde Schweizer Grenzgänger). Die Neuregelung betreffend die Wegzugsbesteuerung (Art. 13 Abs. 4 neu) findet bereits auf ab dem 1. Jänner 2004 stattgefundene Ansässigkeitswechsel Anwendung.

Verfasser: Thomas Schneider

26. März 2007

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com


Zurück zum Tax Newsletter Index