Die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002 wurde um die Fahrzeuge Chevrolet Uplander, Peugeot Expert Tepee sowie VW Caddy erweitert.
Die Liste ist online unter folgender Adresse abrufbar: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab_5549/_start.htm
Übergangsregelung Bulgarien und Rumänien – Ausfuhrlieferung
Für Lieferungen von Gegenständen vor dem 1. Jänner 2007 nach Bulgarien und Rumänien wird keine zollamtliche Ausgangsbestätigung mehr erteilt, wenn die Verbringung erst nach dem 31. Dezember 2006 erfolgt. In diesen Fällen gilt der Nachweis, dass der Gegenstand der Lieferung den Zollbehörden in Bulgarien und Rumänien für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer gestellt wurde, als Ausfuhrnachweis.
Verfasserin: Nikolaus Korab, Marta-K. Chalupa
9. Februar 2007
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