Tax Newsletter: Wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht per 1.1.2006 in der Region CEE

Bosnien-Herzegowina:
Ab 1.1.2006 wurde Umsatzsteuer eingeführt. Der generelle Steuersatz beträgt 17 %.


Bulgarien:
Das bulgarische Umsatzsteuergesetz sieht folgende gesetzliche Änderungen vor:

  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung von Liegenschaften
  • Günstigere umsatzsteuerliche Vorschriften für die Reparatur und Veredelung von geleasten Anlagegütern
  • Einen weiteren Anwendungsbereich für Finanzdienstleistungen
Mit 1. April 2006 wird die Umsatzgrenze für eine freiwillige umsatzsteuerliche Registrierung auf rund 12.800 EUR in den vorangegangenen zwölf Monaten gesenkt.


Ungarn:
Im November 2005 wurden vom ungarischen Parlament eine Reihe von Änderungen im Umsatzsteuerrecht verabschiedet, die mit 1.1.2006 in Kraft getreten sind.
  • Bei Subventionen ist nun EU-konform keine Vorsteueraufteilung im Zusammenhang mit erhaltenen Subventionen mehr vorgesehen.
  • Die Voraussetzungen zur Anwendung der Vereinfachungsregelung zu „Call off stocks“ wurden gelockert.
  • Der Abzug der Umsatzsteuer auf der Grundlage einer Rechnung, die nicht in ungarischer Sprache ausgestellt wird, ist in Zukunft möglich.

Slowenien:
Zum 1.1.2006 wurden in Slowenien gesetzliche Änderungen für die umsatzsteuerliche Registrierung sowie Deregistrierung wirksam. Damit wird der 6. EU-Richtlinie und EuGH-Entscheidungen entsprochen.
Außerdem sieht das slowenische Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2006 vor, dass Steuerpflichtige, die weniger als rund 200.000 EUR steuerpflichtige Umsätze in den vorangegangenen zwölf Monaten getätigt haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) schulden.


Verfasser: Renate Koch

2 . Februar 2006

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com


Zurück zum Tax Newsletter Index