Rechnungen, die per E-Mail oder Telefax übermittelt werden, berechtigen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind oder im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelt werden. Diese Bestimmung bedeutet das praktische Aus für die Faxrechnungen. Da zahlreiche Unternehmer noch immer Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die Rechnungstellung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur haben, plant das BMF die Möglichkeit der Übermittlung von Rechnungen mittels Telefax bis Ende 2007 ohne fortgeschrittene elektronische Signatur oder EDI-Verfahren zu verlängern.
Verfasser: Constantin Liebe-Kreutzner
8. November 2006
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