Tax Newsletter: VfGH kippt Wertpapierdeckung für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen

Bisher mussten Unternehmen nach Maßgabe der bestehenden Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen inländische Wertpapiere anschaffen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führte zu einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage.

Diese Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes wurden nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig ersatzlos aufgehoben.

Ausschlaggebend dafür war eine VfGH-Beschwerde, worin die bestehende Pflicht zur Wertpapierdeckung angefochten wurde. Die Aufhebung dieser Regelung wird unmittelbar nach Veröffentlichung des Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt wirksam.

Ab diesem Zeitpunkt müssen keine neuen Wertpapiere zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen mehr angeschafft werden. Bereits bestehende Wertpapierbestände können in Zukunft aufgelöst werden. Es ist zu erwarten, dass dies erhebliche Auswirkungen auf den österreichischen Kapitalmarkt mit sich bringt.

Mit der Veröffentlichung des Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt kann innerhalb der nächsten Wochen gerechnet werden.


Verfasserin: Andrea M. Kothmaier

31. Oktober 2006


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