Tax Newsletter: Zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union – „Einführung des Verhaltenskodex“

Die Frage der Dokumentation in Bezug auf Verrechnungspreise ist vor allem für international tätige Konzerngesellschaften in den Vordergrund getreten. Die Konzernunternehmen sind zunehmend mit den unterschiedlichsten Dokumentationsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union konfrontiert. Einige Mitgliedstaaten haben sehr detailliert geregelte Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation, einige andere dagegen keine. Da sich diese unterschiedlichen Regelungen als Hindernis für die Tätigkeit am Binnenmarkt präsentiert haben, ist es ein Anliegen des Joint EU Transfer Pricing Forums (JTPF) eine Harmonisierung der Vorschriften in diesem Bereich zu erwirken.

Verhaltenskodex:

Am 27. Juni 2006 wurde deshalb der Verhaltenskodex über die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb der EU vom Europäischen Rat verabschiedet.

Dieser Verhaltenskodex stellt die Basisdokumentation für die Beurteilung der Verrechnungspreise dar und soll eine standardisierte Dokumentation der Verrechnungspreise innerhalb internationaler Konzerne ermöglichen. Für weniger komplexe, kleinere und mittlere Unternehmen können die Dokumentationsvorschriften eingeschränkt werden.

Durch die Erfüllung der im Verhaltenskodex beschriebenen Dokumentationserfordernisse und der Ermittlung der fremdüblichen Preise auf dieser Basis sollen Sanktionen wegen Nichterfüllung von Dokumentationspflichten ausgeschlossen werden.

Im Anhang zum Verhaltenskodex sind die Anwendungsmodalitäten für die Unternehmen und die Mitgliedstaaten geregelt. Außerdem wird darin der Inhalt der einheitlichen EU-Verrechnungspreisdokumentation (EU TPD) festgelegt.

EU-Verrechnungspreisdokumentation:

Die standardisierte Verrechnungspreisdokumentation eines internationalen Konzernunternehmens soll aus zwei Dokumentationseinheiten bestehen – dem Masterfile bzw. den landesspezifischen Dokumentationseinheiten.

Der Masterfile ist für alle in der EU ansässigen Konzergesellschaften maßgeblich und enthält vor allem allgemeine Beschreibungen zum Unternehmen und der Unternehmensstrategie, dieser soll allen beteiligten Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden.

Die landesspezifischen Dokumentationseinheiten enthalten vor allem landesspezifische Informationen zu Konzerntransaktionen und sollen auch nur jenen Steuerverwaltungen zugänglich sein, die ein berechtigtes Interesse an der angemessenen Besteuerung der jeweiligen Transaktionen haben.

Die Anwendung des Verhaltenskodex soll für die Unternehmen optional sein, eine Kontinuität in der Anwendung soll jedoch gewahrt werden. Auch die Mitgliedstaaten werden durch den Kodex nicht verpflichtet, spezielle Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise einzuführen. Für die Aufbewahrungsfristen gilt das Recht des einzelnen Mitgliedstaates. Der Verhaltenskodex ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, diese liegt im Ermessen des Unternehmens.

Durch regelmäßige Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission soll die Bewährung in der Praxis überprüft werden.

In welcher Form diese Regelung des Verhaltenskodex in Österreich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Verfasserin: Melanie Kolm

31. Oktober 2006


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