Am 26. Juni 2006 wurde das Publizitätsrichtlinie-Gesetz (PuG) im Bundesgesetzblatt I Nr. 103/2006 veröffentlicht, welches normiert, dass alle Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre ab (einschließlich) Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 verpflichtend in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen sind (§ 277 Abs. 6 UGB idF PuG).
Die Verpflichtung unterbleibt für kleine Kapitalgesellschaften, sofern die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag EUR 70.000 nicht überschritten haben. In diesem Fall ist die Einreichung in Papierform weiterhin möglich.
Unter Berücksichtigung der neunmonatigen Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses ist die Verpflichtung faktisch erst ab Ende September 2008 wirksam.
Weiters wurden im Zusammenhang mit dem Publizitätsrichtlinie-Gesetz Neuerungen im Gerichtsgebührengesetz normiert. Demnach ergeben sich folgende Kosten bei Einreichung des Jahresabschlusses (ab 1. Jänner 2007):