Tax Newsletter: Verpflichtende elektronische Einreichung der Jahresabschlüsse ab Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 beim Firmenbuch

Am 26. Juni 2006 wurde das Publizitätsrichtlinie-Gesetz (PuG) im Bundesgesetzblatt I Nr. 103/2006 veröffentlicht, welches normiert, dass alle Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre ab (einschließlich) Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 verpflichtend in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen sind (§ 277 Abs. 6 UGB idF PuG).

Die Verpflichtung unterbleibt für kleine Kapitalgesellschaften, sofern die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag EUR 70.000 nicht überschritten haben. In diesem Fall ist die Einreichung in Papierform weiterhin möglich.

Unter Berücksichtigung der neunmonatigen Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses ist die Verpflichtung faktisch erst ab Ende September 2008 wirksam.

Weiters wurden im Zusammenhang mit dem Publizitätsrichtlinie-Gesetz Neuerungen im Gerichtsgebührengesetz normiert. Demnach ergeben sich folgende Kosten bei Einreichung des Jahresabschlusses (ab 1. Jänner 2007):

  • Einreichung in Papierform: Eingabengebühr EUR 31 zuzüglich Eintragungsgebühr EUR 37
  • Einreichung in elektronischer Form: Eingabegebühr EUR 24, keine Eintragungsgebühr
Die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch bringt daher ab 1. Jänner 2007 eine Gerichtsgebührenersparnis von EUR 44.

Die Finanzverwaltung wird sich voraussichtlich den handelsrechtlichen Pflichten zur elektronischen Einreichung anschließen.

Eine weitere Änderung betrifft die Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform, welcher ab 1. Juli 2006 nur mehr einfach einzureichen ist.

Verfasser: Agnes Schmidt

03. August 2006


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