Tax Newsletter: Umsatzsteuer: 30. Juni/1. Juli 2006 - Wichtige Termine zur Jahresmitte

Vorsteuererstattung in der EU

Für im Jahr 2005 in den EU-Ländern angefallene Vorsteuern ist bis spätestens 30. Juni 2006 bei den jeweiligen Landesbehörden die Vorsteuererstattung zu beantragen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständig ausgefüllten Anträge samt Beilagen bei den zuständigen Behörden eingelangt sein. Das Aufgabedatum des Antrags ist für die fristgerechte Einreichung unerheblich.

Des Weiteren ist zu beachten, dass grundsätzlich Originalbelege (Originalrechnungen, aktuelle Unternehmerbescheinigung) dem Antrag beigeschlossen werden müssen.

Angabe der UID des Empfängers auf Rechnungen

Ab dem 1. Juli 2006 ist auf Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als EUR 10.000 (inklusive Umsatzsteuer) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Leistungsempfängers anzugeben. Fehlt auf der Eingangsrechnung die eigene UID-Nummer, so steht der Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung nicht zu. Die UID-Nummer darf in diesem Fall nicht vom Leistungsempfänger selbst ergänzt werden, sondern die Rechnung ist vom leistenden Unternehmer zu korrigieren.

Verfasser: Gerald Dipplinger

13. Juni 2006


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