Die Umsatzsteuererhöhung in Deutschland ist für alle österreichischen Unternehmer, die mit dem Nachbarland in Geschäftsbeziehungen stehen, zu beachten. Denn mit 1. Jänner 2007 wird die Umsatzsteuer von bisher 16% auf 19% (Normalsatz) erhöht, wobei der ermäßigte Steuersatz von 7% unverändert bleibt. Es ist daher ratsam, dass sich Unternehmer schon jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten, wobei besonderes Augenmerk zum Beispiel auf Anzahlungen gelegt werden sollte. Es gibt dafür Vereinfachungsregelungen:
Werden vor dem 1. Jänner 2007 Anzahlungen für Leistungen vereinnahmt, welche erst nach dem 31. Dezember 2006 vollendet werden, wird es durch die deutsche Finanzverwaltung keine Beanstandungen geben, wenn die geleistete Anzahlung bereits mit 19% Umsatzsteuer abgerechnet wird.
Lieferungen, bei denen die Verfügungsmacht vor Jahresende übergeht, sind weiterhin mit 16% zu versteuern, dies gilt auch dann, wenn die Rechnung erst 2007 gelegt wird. Wichtig ist, dass der Umsatz dann als erbracht gilt, wenn die geschuldete Leistung beendet bzw. vollständig ausgeführt ist (Leistungszeitpunkt). Für alle Lieferungen und Leistungen nach dem 1. Jänner 2007 ist Umsatzsteuer in Höhe von 19% in Rechnung zu stellen.
Verfasser: Mag. (FH) Doris Fidler
Mag. Christian Chudacek
5. Dezember 2006
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