Tax Newsletter: Unternehmenssteuerreform in Deutschland

Mit 1. Jänner 2008 wird voraussichtlich in Deutschland eine umfassende Unternehmenssteuerreform in Kraft treten. Ziel der Reform ist, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu erhöhen und die Voraussetzungen für mehr Investitionen und Wachstum zu schaffen. Am 12. Juli 2006 wurden vom deutschen Bundeskabinett die Eckpunkte dieser Reform beschlossen:

  • Eine föderale und eine kommunale Unternehmenssteuer wird die bisherige Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ersetzen. Die Bemessungsgrundlage für die neuen Unternehmenssteuern wird vereinheitlicht.
  • Die nominale steuerliche Gesamtbelastung der Körperschaften (derzeit etwa 38,65%) wird auf unter 30% gesenkt. Von der Reform sollen auch die der Einkommensteuer unterliegenden Personenunternehmen profitieren. Ob dies in Form einer Investitionsrücklage oder durch eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns geschehen kann, wird derzeit geprüft.
  • Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung werden derzeit noch geprüft.
Verfasser: Michael Lubenik

03. August 2006


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