Ab dem ersten Quartal 2006 (Fälligkeitsdatum 15. Februar 2006) treten Änderungen bei der Buchung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen auf dem Abgabenkonto in Kraft. Von der bisherigen Vorgehensweise der Finanzbehörden, wonach im Rahmen der Vierteljahreseinweisung die betreffenden Abgaben sofort auf das Abgabenkonto gebucht und eine Buchungsmitteilung ausgefertigt wurde, wird abgegangen.
Steuerpflichtige werden zwar, wie gewohnt, etwa ein Monat vor Fälligkeit durch eine Benachrichtigung an die zu zahlenden Beträge erinnert, jedoch unterbleibt zukünftig eine gleichzeitige Verbuchung am Abgabenkonto des Steuerpflichtigen. Folglich steht den Steuerpflichtigen ein allfälliges Guthaben auf dem Abgabenkonto länger als bisher zur Verfügung. Die Benachrichtigung enthält die zum Erstellungszeitpunkt aktuelle Höhe des maßgeblichen Vierteljahresbetrages, dessen Fälligkeit und die Darstellung der Berechnung der Teilbeträge für das Kalenderjahr.
Da die offenen Beträge nicht sofort auf das Steuerkonto gebucht und mit eventuellen Guthaben saldiert werden, können Zahlungen zukünftig den einzelnen offenen Beträgen zugeordnet werden. Für die richtige Zuordnung der Zahlungen ist daher schon für die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung für das erste Quartal 2006 eine Verrechnungsweisung an das Finanzamt, unter Bekanntgabe von Zeitraum, Abgabenart und Betrag, erforderlich. Überwiesene Beträge mit Verrechnungsweisung werden dann gezielt auf den offenen Vierteljahresbetrag, ansonsten auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten, verrechnet.
Allfällige Differenzen zum bescheidmäßig vorgeschriebenen Vierteljahresbetrag werden nach Verrechnung der maßgeblichen Zahlungen (etwa fünf Tage nach Fälligkeit) ausgeglichen. Dies kann zu einer Nachforderung (im Fall einer Minderzahlung) oder zu einer Gutschrift (bei einer Mehrzahlung) führen.
In den nächsten Tagen erhalten Sie eine diesbezügliche Information von Ihrem Finanzamt sowie eine Benachrichtigung über die Höhe der zu entrichtenden Vorauszahlungen für 2006.
Verfasser: Agnes Schmidt
26. Jänner 2006
Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:
Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com
Zurück zum Tax Newsletter Index