Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die sogenannte Blum-Prämie, welche zur Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen eingeführt wurde, bis 29. Juni 2007 verlängert wird.
Für das erste Lehrjahr gibt es unter bestimmten Voraussetzungen pro Lehrling EUR 400/Monat, im zweiten Jahr EUR 200/Monat und im dritten Jahr EUR 100/Monat, somit in Summe EUR 8.400 pro Person für drei Lehrjahre.
Zu beachten ist auch die einkommensteuerliche Behandlung dieser Prämie. Das Ertragsteuerrecht verknüpft grundsätzlich die Steuerfreiheit von bestimmten öffentlichen Förderungen mit dem Abzugsverbot für damit wirtschaftlich im Zusammenhang stehende Aufwendungen oder Ausgaben. Das Bundesministerium für Finanzen verneint bei der Blum-Prämie nun erstmals den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Einnahmen und Lohnauszahlungen an die Lehrlinge. Somit ist die Blum-Prämie steuerfrei, darüber hinaus führt sie nicht zu einer Aufwandskürzung (z.B. Lohnaufwendungen, sonstige Ausbildungskosten). Zu betonen ist, dass hinsichtlich dieser Behandlung keine vollständige Rechtssicherheit besteht.
Verfasserin: Doris Fidler
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