Tax Newsletter: Meldepflicht für Honorarzahlungen gemäß § 109a EStG

Unternehmen, die an freie Dienstnehmer und bestimmte Berufsgruppen (z.B. Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, selbständig Vortragende, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften) Honorarzahlungen leisten, sind verpflichtet für jeden einzelnen Honorarnotenempfänger des Jahres 2005 eine Mitteilung gemäß § 109a EStG an das Finanzamt zu machen. Die Meldepflicht besteht auch, wenn als Leistungserbringer eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit fungiert (z.B. OHG, OEG, KG, KEG, GesbR, ARGE).

Die „Mitteilungen gemäß § 109a Einkommensteuergesetz 1988“ für das Jahr 2005 müssen bis spätestens 28. Februar 2006 auf elektronischem Wege an das Betriebsfinanzamt gesendet werden. Besteht nicht die Möglichkeit elektronischer Übermittlung, müssen die Formulare in Papierform (Formular E18) bis spätestens 31. Jänner 2006 versendet werden.

Werden der Art nach verschiedene Leistungen erbracht (z.B. Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Vortragstätigkeit), so sind verschiedene Jahresmitteilungen auszustellen, auch wenn das Entgelt an die gleiche Person bzw. Personenvereinigung geleistet wird.

Der Inhalt der Mitteilung, welche neben dem Entgelt auch die darauf entfallende ausgewiesene Umsatzsteuer enthält, ist auch den Vertragspartnern (z.B. freier Dienstnehmer, Versicherungsvertreter) bekannt zu geben.

Die Meldepflicht unterbleibt, wenn das geleistete Gesamtentgelt (ohne USt) einschließlich allfälliger Reisekostenersätze für ein Kalenderjahr EUR 900 pro Person nicht übersteigt, wobei das Entgelt für jede einzelne Leistung (ohne USt) einschließlich allfälliger Reisekostenersätze an diese Person nicht mehr als EUR 450 betragen darf. Die genannten Entgeltgrenzen beziehen sich auf jene Leistungen, die in eine einzige Jahresmitteilung aufzunehmen sind.

Das Formular E18 kann unter www.bmf.gv.at in der Rubrik „Formulare“ abgefragt und heruntergeladen werden.


Verfasser: Doris Koppensteiner

26. Jänner 2006

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