Tax Newsletter: Keine Gesellschaftsteuerpflicht für „klassische“ Großmutterzuschüsse

In einem jüngst veröffentlichten Erlass bestätigt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bisherige Verwaltungspraxis und Judikatur, wonach „klassische“ Großmutterzuschüsse nicht der Gesellschaftsteuer unterliegen.

Hintergrund

Im Zuge des EuGH-Urteils vom 12. Jänner 2006 (RS C-494/03 Senior Engineering) entstanden Zweifel, ob die bisherige österreichische Praxis zu Großmutterzuschüssen weiter aufrecht erhalten werden kann. Nach ersten Stellungnahmen des BMF war zu erwarten, dass die österreichische Finanzverwaltung zukünftig von Großmutterzuschüssen jedenfalls Gesellschaftsteuer erheben werde (siehe auch PwC Tax Newsletter vom 2. Februar 2006).

Im gegenständlichen Erlass vom 28. März 2006 setzt sich das BMF mit dem EuGH-Urteil vom 12. Jänner 2006 auseinander und kommt zu dem Schluss, dass die bisherige Praxis in Österreich aufrecht erhalten werden kann. Entsprechend bestehe kein Bedarf die Richtlinien zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003 zu ändern.

Dieser Erlass stellt aber keinesfalls einen „Freibrief“ für Großmutterzuschüsse dar. Die in den Richtlinien zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003 genannten Kriterien sind jedenfalls zu beachten. Wir empfehlen in jedem Einzelfall eine sorgfältige Strukturierung und Dokumentation, um steuerliche Risiken gering zu halten.

Verfasser: Georg Zehetmayer


11. Mai 2006

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