Tax Newsletter: Kammerumlage I und II

Mitglieder der Wirtschaftskammer haben die Kammerumlage I und die Kammerumlage II zu entrichten. Der Kammerumlagensatz I beträgt für das Jahr 2006 unverändert 0,3%.

Die Bemessungsgrundlage der Kammerumlage I ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Vorsteuern inklusive der Einfuhrumsatzsteuer, der Erwerbsteuer sowie der Umsatzsteuerschuld, die auf das Kammermitglied übergegangen ist (Reverse-Charge).

Auch bei der Kammerumlage II (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) gibt es keine Änderungen gegenüber 2005. Die Prozentsätze betragen 2006 in den einzelnen Bundesländern:

Burgenland: 0,44 %
Kärnten: 0,42 %
Niederösterreich: 0,42 %
Oberösterreich: 0,36 %
Salzburg: 0,43 %
Steiermark: 0,42 %
Tirol: 0,44 %
Vorarlberg: 0,39 %
Wien: 0,40 %


Verfasser: Gülay Karatas

5. Jänner 2006

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