Tax Newsletter: 1. EStR-Wartungserlass 2006

Mit dem 1. EStR-Wartungserlass wurden nunmehr die gesetzlichen Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988 durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 in die Einkommensteuerrichtlinien eingearbeitet.

Die wesentlichen Änderungen sind:

Rundung des Kilometergeldes


Das Kilometergeld darf für Personenkraftwagen und Kombis im Rahmen der Betriebsausgaben und Werbungskosten auf volle Cent aufgerundet werden (bis 27. Oktober 2005 EUR 0,36, ab 28. Oktober 2005 EUR 0,38).

Änderung bei der Vortrags- und Verrechnungsgrenze


Gemäß § 2 Abs. 2b Z 3 EStG 1988 in der ab 2006 anzuwenden Fassung ist die Vortragsgrenze (Verrechnungsgrenze) insoweit nicht anzuwenden, als in den positiven Einkünften enthalten sind:
  • Gewinne aus einem Schuldenerlass gemäß § 36 Abs. 2 EStG (z.B. gerichtlicher Ausgleich, Zwangsausgleich); § 2 Abs. 2b Z 3 1.TS gilt nur für Einkommensteuerpflichtige, nicht jedoch für Körperschaften
  • Gewinne, die in Veranlagungszeiträumen anfallen, die von einem Konkursverfahren oder einem gerichtlichen Ausgleichsverfahren betroffen sind
  • Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen
  • Sanierungsgewinne (sowohl bei Einkommen- als auch bei Körperschaftsteuerpflichtigen)
  • Liquidationsgewinne

Ab Veranlagung 2005 zwingender Ausweis des Forschungs- und Bildungsfreibetrages in der Steuererklärung



Geltendmachung der Forschungs-, Bildungs- und Lehrlingsprämie ab 2006


Die Prämien können erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Bescheides.

Altersteilzeit


Wenn im Rahmen eines Blockmodells in der ersten Phase die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers über der vereinbarten reduzierten Zeit liegt, der Arbeitgeber jedoch nur jenes für die vereinbarungsgemäß reduzierte Arbeitszeit bestimmte Entgelt inklusive Lohnausgleich bezahlt, ist für den Erfüllungsrückstand eine Verbindlichkeit zu bilden.

Subventionen, die nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gewährt werden


Der Steuerpflichtige setzt für die steuerliche Gewinnermittlung im Investitionsjahr die um die erwartete Zuwendung verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, wobei auch die Abschreibung von den verminderten Kosten zu berechnen ist:
  • Wird die Subvention gewährt, ist eine endgültige Veranlagung vorzunehmen
  • Wird die Zuwendung versagt oder in abweichender Weise gewährt, handelt es sich um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO, wodurch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die davon berechnete Abschreibung zu korrigieren sind

Abzugsverbot für Verbandgeldbußen



Steuerfestsetzung bei Schulderlass in einem Insolvenzverfahren ab 2006


Für aus dem Schuldenerlass resultierende Gewinne (z.B. Erfüllung eines Zwangsausgleichs) hat eine Steuerfestsetzung in Höhe der auf die nachgelassene Quote entfallenden Einkommensteuer zu unterbleiben. Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Schuldnachlass auch die Merkmale eines Sanierungsgewinnes erfüllt.

Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO ab 2006


Die Abgabenbehörden sind ab der Einkommensteuerveranlagung 2006 befugt, bei Schuldnachlässen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs von der Festsetzung von Abgaben in einer dem § 36 EStG vergleichbaren Weise abzusehen. Dies ist auch dann gültig, wenn der Betrieb nicht fortgeführt wird.

Einkünfte aus Gewerbebetrieben bei im Inland gelegenem Vermögen


Wenn im Ausland ein Betrieb geführt wird und es im Rahmen dieses Betriebes unbewegliches Vermögen in Österreich gibt, welches keine Betriebsstätte darstellt, handelt es sich bei den daraus erzielten Einkünften ab der Veranlagung 2006 um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Verfasser: Gabriela Kraus

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