Tax Newsletter: Ende der Opfertheorie?

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2003/14/0107 seine Rechtsprechung zur Opfertheorie, zumindest in der im Beschwerdefall zu beurteilenden Sachverhaltskonstellation, im Geltungsbereich des EStG 1988 aufgegeben.

In diesem Fall ging es darum, dass die Beschwerdeführerin ein verwendbares Gebäude, das sie mehrere Jahre zuvor erworben hat, im Zuge einer Erweiterung und Modernisierung des Betriebes abgerissen und ein neues Gebäude errichtet hat. Die Restbuchwerte des abgerissenen Gebäudes wurden als außerplanmäßige Abschreibung ausgebucht.

In Erkenntnissen, die zu Vorgängergesetzen des EStG 1988 ergangen sind, hat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vertreten, dass Abbruchkosten und Restbuchwert des Altgebäudes auf das neue Gebäude zu aktivieren sind (Anschaffungsnebenkosten). Somit kam die Opfertheorie zur Anwendung, weil ein noch verwendbares Gebäude in späterer Folge abgerissen wurde.

Der Verwaltungsgerichtshof hält für den Geltungsbereich des EStG 1988, zumindest in der geschilderten Sachverhaltskonstellation, nicht mehr an der Opfertheorie fest. Altgebäude einerseits und Neugebäude andererseits seien nicht als das nämliche Wirtschaftsgut anzusehen und somit gehören in diesem Fall weder Buchwert noch Abbruchkosten des Altgebäudes zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes.

Verfasser: Doris Lotter


19. April 2006

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