In regelmäßigen Abständen verhandeln die Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) mit den Vertretern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) über die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses.
Neben der bereits möglichen elektronischen Einreichung der Steuererklärung soll in Zukunft auch die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt geschaffen werden.
Nach dem heutigen Informationsstand ist die Übermittlung des Jahresabschlusses auf elektronischem Weg auf rein freiwilliger Basis geplant. Eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung existiert derzeit nicht.
Für den elektronisch übermittelten Jahresabschluss sollen die Gliederungsvorschriften des HGB angewendet werden. Das BMF schließt jedoch nicht aus, dass für die elektronische Bilanz (E-Bilanz) zukünftig eine ausführlichere Gliederung im Vergleich zu den HGB-Vorschriften normiert wird. Die für die elektronische Übermittlung notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden voraussichtlich bis Ende 2005 bzw. Anfang 2006 durch das BMF geschaffen.
Nach den heute vorliegenden Informationen soll erstmalig für die Veranlagung 2007 die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses möglich sein. Wir werden Sie über die zukünftige Entwicklung auf dem neuesten Stand halten.
Verfasser: Christoph Puchner
5. Jänner 2006
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