Tax Newsletter: AVAB auch für unbeschränkt steuerpflichtige EU-Bürger mit Familienwohnsitz in anderem Mitgliedstaat
Gemäß dem Urteil des Unabhängigen Finanzsenats vom 05 September 2006 hat auch ein EU-Bürger, der in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, auf Grund des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes und der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB).
Folgende Voraussetzungen sind für die Inanspruchnahme erforderlich:
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich
- Der Steuerpflichtige muss im Kalenderjahr sechs Monate verheiratet sein oder mehr als sechs Monate mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wovon mindestens für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Vorausgesetzt wird jedoch nicht, dass auch der (Ehe-)Partner in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.
- Wohnsitz im Inland, wobei ein berufsbedingter Zweitwohnsitz als ausreichend angesehen wird. Der Familienwohnsitz muss nicht in Österreich liegen.
Die Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige nicht dauernd vom (Ehe-)Partner getrennt lebt, wird kraft abgeleiteten Wohnsitzes erfüllt, d.h. dass es genügt, wenn der (Ehe )Partner den Zweitwohnsitz in Österreich benutzen darf und auch benützt bzw. dass ein (Ehe-)Partner die Wohnung im Inland länger als 70 Tage im Kalenderjahr benutzt hat.
Laut Gemeinschaftsrecht darf eine steuerliche Vergünstigung nicht davon abhängig gemacht werden, dass beide (Ehe-)Partner im Inland wohnen, somit hat der Steuerpflichtige bei Erfüllen obiger Voraussetzungen Anspruch auf den AVAB.
Verfasserin: Andrea M. Kothmaier
31. Oktober 2006
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