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Für die EU-Länder ist eine Vorsteuerrückerstattung für 2004 bis spätestens 30. Juni 2005 bei den jeweiligen Landesbehörden zu beantragen. Für die Mitgliedstaaten wurde als Frist für die Vorsteuerrückerstattung der 30. Juni 2005 festgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge bei den zuständigen Behörden eingelangt sein. Das Aufgabedatum des Antrages ist für die fristgerechte Einreichung unerheblich. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei den betreffenden Behörden grundsätzlich Originalbelege eingereicht werden müssen. |
Verfasser: Gülay Karatas |
| 22. Juni 2005 |
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