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Seit April 2003 muss die Einreichung der Umsatzteuervoranmeldungen elektronisch via FinanzOnline erfolgen, sofern die technischen Voraussetzungen (Internet) gegeben sind. Eine Einreichung von berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen war bis dato jedoch nicht möglich. Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen mussten bisher noch in Papierform bzw. per Post an die Finanzbehörde eingereicht werden. Seit Anfang Juli 2005 ist es nun ebenfalls möglich etwaige berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Der Aufruf dieser Funktion erfolgt im FinanzOnline, wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung selbst, über 'Eingaben/Erklärungen/Umsatzsteuervoranmeldung'. Wenn bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht wurde, wird in der Übersicht anstelle von 'Daten speichern' und 'Erklärung senden' der Abschnitt 'Berichtigung senden' angezeigt. |
| 1. September 2005 |
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