Tax Newsletter: Abgabe von berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen nun auch via FinanzOnline möglich

Seit April 2003 muss die Einreichung der Umsatzteuervoranmeldungen elektronisch via FinanzOnline erfolgen, sofern die technischen Voraussetzungen (Internet) gegeben sind. Eine Einreichung von berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen war bis dato jedoch nicht möglich. Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen mussten bisher noch in Papierform bzw. per Post an die Finanzbehörde eingereicht werden.

Seit Anfang Juli 2005 ist es nun ebenfalls möglich etwaige berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Es ist nur eine berichtigende Umsatzsteuervoranmeldung pro Zeitraum möglich. Weiters müssen bei der Eingabe immer die vollständigen Daten der berichtigenden Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt werden und nicht nur die Daten, die berichtigt werden. Die Berichtigung ist bis zu einer Festsetzung durch die Finanzverwaltung bzw. bis zur Veranlagung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung möglich.

Der Aufruf dieser Funktion erfolgt im FinanzOnline, wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung selbst, über 'Eingaben/Erklärungen/Umsatzsteuervoranmeldung'. Wenn bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht wurde, wird in der Übersicht anstelle von 'Daten speichern' und 'Erklärung senden' der Abschnitt 'Berichtigung senden' angezeigt.

Verfasser: Verena Gritsch

1. September 2005

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com

Zurück zum Tax Newsletter Index