Tax Newsletter: Aktuelle UFS-Entscheidung zur Eigenverbrauchsbesteuerung bei Auslands Pkw-Leasing: EU-Widrigkeit

Die Außenstelle Linz des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) hat in seiner Entscheidung vom 1.3.2005 die österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung bei Auslands-Pkw Leasing als nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erkannt.

Die Auslandseigenverbrauchsbestimmung wurde 1995 eingeführt, um eine Umgehung des österreichischen Ausschlusses des Vorsteuerabzuges für Kfz zu verhindern: Österreichische Unternehmen, die ihre Kfz im Ausland geleast hatten und dort zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, mussten österreichische Umsatzsteuer auf ihre Leasingraten entrichten.

Der EuGH entschied bereits in seinem Urteil vom 11.9.2003 in der Rs C-155/01 („Cookies World“), dass der Eigenverbrauchstatbestand gemeinschaftsrechtswidrig ist. Der österreichische Gesetzgeber erneuerte die Eigenverbrauchsbesteuerung jedoch mit 29.3. 2003 nach Konsultation des EU-Mehrwertsteuerausschusses unter Angabe konjunktureller Gründe. Die Besteuerung wurde bis 31.12.2005 befristet.

Der UFS entschied nun unter direkter Anwendung von Gemeinschaftsrecht, dass auch die „erneuerte“ Eigenverbrauchsbesteuerung dem EG-Mehrwertsteuerrecht widerspricht. Dies deckt sich mit der Meinung der meisten Mehrwertsteuerexperten und der Ansicht von PwC Österreich.

Wir gehen davon aus, dass die Finanzbehörden gegen das Urteil Beschwerde erheben werden und die entgültige Entscheidung in dieser Sache aufgeschoben wird. Nach unserer Ansicht bestehen aber gute Aussichten, dass die österreichischen Höchstgerichte bzw. der EuGH ebenfalls zur gleichen Erkenntnis (nämlich dass die Eigenverbrauchsbesteuerung EU-widrig ist) kommen.

Auch wenn das Verfahren durch eine Beschwerde der Finanzbehörden fortgesetzt werden sollte, könnten Unternehmen schon jetzt überlegen, Vorteile aus dem Urteil zu ziehen: Sind Unternehmen von der Eigenverbrauchsbesteuerung betroffen, könnten sie diese unter Berufung auf die UFS-Entscheidung (unter entsprechender Offenlegung) nicht mehr vornehmen bzw. überlegen, die bereits bezahlte Steuer zurückzufordern.

Verfasser: Christine Weinzierl-Sonnleitner, Rupert Wiesinger

14. März 2005

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