Tax Newsletter: UFS zum Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 31. Jänner 2005 (UFS RV/0347-G/04) festgestellt, dass die Gewährung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch bei Fehlen eines Buchnachweises möglich ist. Es muss jedoch völlig zweifelsfrei feststehen, dass die Lieferung tatsächlich erfolgt ist, und der Unternehmer muss die entsprechenden Nachweise eindeutig und leicht nachweisbar erbringen. Somit folgt der UFS dem VfGH, der schon mit Urteil vom 12. Dezember 2003 (VfGH B 916/02) entschieden hat, dass die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen auch dann gewährt werden kann, wenn der formelle Buchnachweis fehlt, die materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung aber nachweislich und zweifelsfrei vorliegen.

Der VwGH hingegen hat bisher in ständiger Rechtsprechung den Buchnachweis als materiell-rechtliches Erfordernis für die Steuerfreiheit angesehen und selbst dann die Befreiung versagt, wenn die übrigen Voraussetzungen erbracht wurden. Es bleibt abzuwarten, wie der VwGH auf die Entscheidung des UFS reagiert. Das Finanzamt hat bereits eine Amtsbeschwerde angekündigt.


Verfasser: Christian Strohschneider
7. April 2005

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