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Behindertenausgleichstaxe 2005
Die Behindertenausgleichstaxe wurde für 2005 mit EUR 201,00 / Monat pro nicht beschäftigten Behinderten festgesetzt. Der Wert für das Jahr 2004 beträgt EUR 198,18 / Monat.
Verfasser: Andrea Hofleithner
Anspruchsvoraussetzungen für pauschale Behindertenfreibeträge
Ab 1.1.2005 sind folgende Stellen für die Feststellung einer Behinderung (Grad der Behinderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit) für steuerliche Zwecke zuständig:
- Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente
- Die Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmern
- In allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art die jeweilige Landesstelle des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen
Der Amtsarzt ist für die Feststellung einer Behinderung nicht mehr zuständig. Alle bisherigen Bescheinigungen behalten aber ihre Gültigkeit.
Für Feststellungen einer Behinderung ab 2005 ist daher in der Regel ein Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses an die jeweilige Landesstelle des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zu richten.
Das Antragsformular ist bei jeder Landesstelle des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, im Internet unter
www.help.gv.at sowie beim Finanzamt erhältlich.
Verfasser: Doris Fuchs
24. März 2005
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