| Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSVT) hat einige sozialrechtlichen Sofortmaßnahmen für die von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Österreicher getroffen: |
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| Während der Abgängigkeit von Flutopfern bleibt deren Krankenversicherungsschutz aufrecht. Dasselbe gilt für in Österreich lebende Angehörige der Opfer. | ||
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Auf Antrag ist die sofortige Auszahlung von Vorschusszahlungen auf Witwen- bzw. Waisenpensionen an die Hinterbliebenen möglich, sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt bis zum Vorliegen einer Todeserklärung, längstens bis ein Jahr nach dem Ereignis. Danach werden reguläre Hinterbliebenenpensionen gewährt, wodurch weiterhin Krankenversicherungsschutz gegeben ist. |
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Für Selbstständige und freiwillige Versicherte werden während deren Abgängigkeit Beitragsvorschreibungen ausgesetzt und keine Mahnungen für ausständige Beitragszahlungen versendet. |
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Verfasser: Michael Schwaighofer |
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| 07. Februar 2005 | ||
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