| Aufgrund der stark gestiegenen Rohölpreise hat die Bundesregierung als Gegensteuerung ein Maßnahmenpaket im Bereich Energie und Treibstoff beschlossen. Es wurde sowohl die Pendlerpauschale, als auch das amtliche Kilometergeld erhöht. Erhöhtes amtliches Kilometergeld Das amtliche Kilometergeld wurde für PKW und Kombi um 2 Cent angehoben. Für Motorfahrräder und Motorräder sowie für die Mitbeförderung von Personen, die dienstlich erforderlich ist, wurde eine entsprechende Aliquotierung vorgenommen. Die Erhöhung des Kilometergeldes ist am Tag der Kundmachung am 28. Oktober 2005 in Kraft getreten: |
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Wird vom Arbeitgeber für die Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges als Kostenersatz das amtliche Kilometergeld verrechnet, können zur Vermeidung zusätzlicher Administrationskosten bei der Lohnverrechnung die Beträge auf volle Cent aufgerundet werden. Die Rundungsmöglichkeit gilt nicht für die Geltendmachung von Werbungskosten im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung oder einer Einkommensteuererklärung. Erhöhte Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale wurde generell um 10% angehoben. Dabei handelt es sich um keine Tarifmaßnahme zur Tarifermäßigung, sondern um eine pauschale Abgeltung der besonderen Kosten auf der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die nun ab 1. Januar 2006 geltende Pendlerpauschale beträgt: |
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| Verfasser: Anna Baraniak |
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| 2. November 2005 | ||||||||||||||||||
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