Tax Newsletter: Erhöhung des Kilometergeldes mit sofortiger Wirkung Erhöhung der Pendlerpauschale ab 01.01.2006

Aufgrund der stark gestiegenen Rohölpreise hat die Bundesregierung als Gegensteuerung ein Maßnahmenpaket im Bereich Energie und Treibstoff beschlossen. Es wurde sowohl die Pendlerpauschale, als auch das amtliche Kilometergeld erhöht.

Erhöhtes amtliches Kilometergeld

Das amtliche Kilometergeld wurde für PKW und Kombi um 2 Cent angehoben. Für Motorfahrräder und Motorräder sowie für die Mitbeförderung von Personen, die dienstlich erforderlich ist, wurde eine entsprechende Aliquotierung vorgenommen. Die Erhöhung des Kilometergeldes ist am Tag der Kundmachung am 28. Oktober 2005 in Kraft getreten:
  Kilometergeld
für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer 0,376 Euro
für Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm³ je Fahrkilometer 0,212 Euro
für Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm³ je Fahrkilometer 0,119 Euro
für Mitbeförderung von Personen je Fahrkilometer 0,045 Euro

Wird vom Arbeitgeber für die Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges als Kostenersatz das amtliche Kilometergeld verrechnet, können zur Vermeidung zusätzlicher Administrationskosten bei der Lohnverrechnung die Beträge auf volle Cent aufgerundet werden. Die Rundungsmöglichkeit gilt nicht für die Geltendmachung von Werbungskosten im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung oder einer Einkommensteuererklärung.

Erhöhte Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale wurde generell um 10% angehoben. Dabei handelt es sich um keine Tarifmaßnahme zur Tarifermäßigung, sondern um eine pauschale Abgeltung der besonderen Kosten auf der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die nun ab 1. Januar 2006 geltende Pendlerpauschale beträgt:
Kilometer
Kleine Pendlerpauschale
Große Pendlerpauschale
 
(Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar)
Benützung eines Massenbeförde-rungsmittels hinsichtlich mindestens der halben Fahrtstrecke NICHT zumutbar)
ab 2 km jährlich
0,00 Euro
270,00 Euro
ab 20 km jährlich
495,00 Euro
1.071,00 Euro
ab 40 km jährlich
981,00 Euro
1.863,00 Euro
ab 60 km jährlich
1.467,00 Euro
2.664,00 Euro
Verfasser: Anna Baraniak

2. November 2005
 
 

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com

Zurück zum Tax Newsletter Index