Tax Newsletter: Rechnungen sollen künftig auch die UID-Nummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers enthalten

Zur Umsetzung des im Rahmen des Reformdialogs vom 1. Mai 2005 vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs wurde eine Regierungsvorlage erarbeitet. Diese sieht im Bereich der Umsatzsteuer folgende Neuerungen vor:

Um die Betrugsbekämpfung durch die Finanzämter zu erleichtern, soll in Zukunft auf allen Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über EUR 10.000 nicht nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des leistenden Unternehmers, sondern auch die UID des Abnehmers der Lieferung oder Leistung angegeben werden müssen. Bisher war dies nur in den Fällen des Überganges der Steuerschuld (sogenannte "reverse-charge"-Leistungen) vorgeschrieben.

Weiters sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen in Zukunft monatlich abgegeben werden müssen. Bisher musste dies lediglich vierteljährlich geschehen. Auch diese Maßnahme soll der Betrugsbekämpfung dienen.

Beide Änderungen sind voraussichtlich auf Umsätze bzw. Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2005 ereignen bzw. ausgeführt werden.

Verfasser: Alexander Punk
22. Juni 2005

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