Tax Newsletter: „PKW-Luxustangente“ – VwGH hebt Entscheidung des UFS auf

Wie bereits im Tax Newsletter vom 9.9.2004 berichtet, kam der Unabhängige Finanzsenat (UFS) in der Berufungsentscheidung vom 18.5.2004 zur Ansicht, dass die im Jahr 1991 als angemessen geltenden Anschaffungskosten von ATS 467.000 (EUR 34.000) ab diesem Zeitpunkt jährlich nach der Indexposition „PKW“ des Verbraucherpreisindex 1986 (VPI 1986) zu valorisieren seien.
Der VwGH hat diese Entscheidung des UFS mit Erkenntnis vom 22.12.2004 aufgehoben. Als Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass im Jahr 2004 Fahrzeugmodelle der durchschnittlichen Mittelklasse von vielen Herstellern zu einem Preis bis maximal
ATS 467.000 angeboten wurden. Im Allgemeinen wird von diesen Durchschnittswerten für PKW der durchschnittlichen Mittelklasse zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze ausgegangen werden können.

Somit beträgt die Obergrenze für angemessene Anschaffungskosten bis zum Jahr 2004 EUR 34.000. Ab dem Jahr 2005 wird die Obergrenze gemäß Verordnung auf EUR 40.000 angehoben.

Verfasser: Doris Lotter

14. März 2005
 

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