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Wie bereits im Tax Newsletter vom 9.9.2004 berichtet, kam der Unabhängige Finanzsenat (UFS) in der Berufungsentscheidung vom 18.5.2004 zur Ansicht, dass die im Jahr 1991 als angemessen geltenden Anschaffungskosten von ATS 467.000 (EUR 34.000) ab diesem Zeitpunkt jährlich nach der Indexposition „PKW“ des Verbraucherpreisindex 1986 (VPI 1986) zu valorisieren seien. Somit beträgt die Obergrenze für angemessene Anschaffungskosten bis zum Jahr 2004 EUR 34.000. Ab dem Jahr 2005 wird die Obergrenze gemäß Verordnung auf EUR 40.000 angehoben. Verfasser: Doris Lotter |
| 14. März 2005 |
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