Tax Newsletter: Lohnkontenverordnung 2006
Aufgrund der neuen Lohnkontenverordnung, die für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2005 anzuwenden ist, wurden die anzugebenden Inhalte für Arbeitgeber wieder erweitert.Bereits für das Jahr 2005 wurde eine Lohnkontenverordnung erlassen, die zusätzlich zu den gesetzlich verpflichtenden Angaben weitere Eintragungen vorsah.Nunmehr wurden noch
weitere Punkte aufgenommen. Das sind
- Berufsförderungsbeiträge
- Pflichtversicherungsbeiträge
- Wohnbauförderungsbeiträge
- Erstatteter (rückgezahlter) Arbeitslohn
- Beiträge an ausländische Pensionskassen.
Gesetzlich waren bisher schon anzugeben:
Name Dienstnehmer; Versicherungsnummer; Wohnsitz; Alleinverdiener (Alleinerzieher)absetzbetrag und Kinderzuschläge; Name und Versicherungsnummer des (Ehe-)Partners, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde; Name und Versicherungsnummer des (jüngsten) Kindes, wenn der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde; Name und Versicherungsnummer des Kindes/der Kinder, wenn der/die Kinderzuschlag/-zuschläge berücksichtigt wurde/n; Pendlerpauschale und Kosten der Beförderung im Werkverkehr; Freibetrag laut Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Weiters sind ab 2006 Angaben zwecks Erleichterung der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben aufzunehmen.
Laut Verordnung 2006 zusätzlich für lohnabhängige Abgaben:
Kommunalsteuer (im Fall eines Arbeitgebers, der Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhält die Betriebsstätte iSd KommStG; Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist; erhebungsberechtigte Gemeinde); Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag; zuständiger Sozialversicherungsträger;
Eine Erweiterung der Aufzeichnungspflichten bezüglich Reisekosten wurde nicht vorgenommen. Daher sind weiterhin nur die pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder sowie die Kilometergelder anzugeben. Sonstige Reisekosten (z.B. Hotelrechnungen, Flug- oder Bahntickets) müssen nicht aufscheinen.
Verfasser: Ulrike Vidovitsch, Gabriele Fertl
2. November 2005
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