|
Ein im Mai 2005 ergangenes Urteil des VwGH hat die steuerfreie Auszahlung des Kilometergeldes an einen Dienstnehmer bei einer jährlichen Kilometerleistung von mehr als 57.000 km verneint. Der VwGH verwies in seiner Urteilsbegründung auf ein bereits zu diesem Thema ergangenes Erkenntnis, in welchem er festgestellt hatte, dass bei einer Kilometerleistung von mehr als 30.000 km jährlich für berufliche Fahrten nur die tatsächlichen Fahrtaufwendungen als Werbungskosten gemäß § 16 EStG geltend gemacht werden können. Ob es nun auch für Dienstnehmer zur Einführung eines Höchstbetrages von 30.000 km für steuerfrei auszahlbare Kilometergelder kommt, bleibt abzuwarten. Verfasser: Cindy Plank |
||
4. August 2005 |
||
|
Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse: Erdbergstraße 200 |
||
| Zurück zum Tax Newsletter Index | ||