| Mit Urteil vom 10. 3. 2005, Rs C-491/03 Hermann hat der EuGH die EU-Konformität der Getränkesteuer in Frankfurt/Main festgestellt. Ob dieses neue EuGH-Urteil Auswirkungen auf die in Österreich anhängigen Verfahren hat, wird sehr unterschiedlich beurteilt. |
| Der EuGH führt in seinem Urteil aus, dass „eine Steuer, die auf die entgeltliche Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle im Rahmen einer Bewirtungstätigkeit erhoben wird, als eine Steuer auf Dienstleistungen, die keine umsatzbezogene Steuer ist, im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verbrauchsteuer-Richtlinie anzusehen ist“. Das Gericht definiert somit das Servieren von Getränken nicht als Lieferung, sondern als Dienstleistung. Aus diesem Grund ist die Einhebung der Getränkesteuer in Frankfurt/Main EU-konform.
Die beiden Innsbrucker Professoren Reinhold Beiser und Nikolaus Zorn sind der Ansicht, dass dieses EuGH-Urteil auch in Österreich die gemeinschaftsrechtliche Grundlage für den Gastronomen entzieht, die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke zurückzufordern. Auch die Gemeinden sind dieser Ansicht. Die Tourismussparte der Wirtschaftskammer Österreich sieht Österreich von dem Urteil nicht betroffen. Zu beachten ist, dass bereits in der Rechtssache C-437/97 Evangelischer Krankenhausverein/Wein & Co die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde, ob Art. 3 Abs. 2 bzw. Abs. 3, zweiter Satz der Verbrauchsteuerrichtlinie der Beibehaltung der Getränkesteuer entgegensteht. Im Schlussantrag des Generalanwalts vom 1.7.1999 wurde hierzu ausgeführt, dass – auch wenn man davon ausgeht, dass die Getränkesteuer im vorliegenden Fall gerade die Dienstleistungen belastet – der Umstand – dass sie nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat – dazu führt, dass sie mit der oben genannten Bestimmung vereinbar ist. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das Urteil Hermann letztendlich auf die offenen Getränkesteuer-Rückerstattungsverfahren in Österreich hat. |
| 03. Juni 2005 |
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