Aufgrund des aktuellen EuGH-Urteils, in dem die EU-Konformität der Getränkesteuer in der Rechtssache Ottmar Hermann festgestellt wurde (siehe Newsletter vom 3.6.2005), versuchen die Gemeinden die Gastronomie mittels Blanko-Formular zu veranlassen, ihre Getränkesteuer-Rückzahlungsanträge zurückzuziehen. Da die Gemeinden darauf keinen Rechtsanspruch haben, ist das Unterschreiben einer Verzichtserklärung nicht empfehlenswert. Vielmehr sollte abgewartet werden, ob die Tourismussparte der Wirtschaftskammer einen Musterprozess initiiert.
Verfasser: Doris Lotter