Tax Newsletter: Fremdenrechtspaket 2005 – Inkrafttreten mit 01. Jänner 2006

Mit dem Fremdenrechtspaket 2005 wurden das Asylgesetz, das Fremdenpolizeigesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) neu erlassen.

Als wesentlichste Neuerungen und Änderungen sind zu erwähnen:

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Behördenzuständigkeit: Die MA20 wird künftig für alle Anträge auf Aufenthaltstitel zuständig sein.
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Neue Aufenthaltstitel (AT): Die bisherige Unterteilung wurde adaptiert und es wird nun folgende Aufenthaltstitel geben: Niederlassungsbewilligungen (befristet); AT „Familienangehörige“ (befristet), AT „Daueraufenthalt EG“, AT „Daueraufenthalt Familienangehöriger“, Aufenthaltsbewilligung für einen vorübergehenden Aufenthalt.

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Anmeldebescheinigung für EWR Bürger: EWR Bürger, die ihr Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch nehmen wollen, haben ihre Niederlassung anzuzeigen, wenn sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten. Hierfür wird eine Bestätigung des österreichischen Arbeitgebers über die Beschäftigung sowie der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung und ausreichender Existenzmittel benötigt. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung ist mit Verwaltungsstrafen zu rechnen. Für bereits sich in Österreich aufhaltende EWR Bürger gilt die bestehende Meldung (ZMR Meldebestätigung) als Anmeldebescheinigung.

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Visum C/D zur Erwerbstätigkeit: Bei diesem neuen Visum handelt es sich um eine Kombination aus den bisherigen Visa C und D und ermöglicht nun den Aufenthalt im Schengenraum für maximal drei Monate sowie den Aufenthalt und die Möglichkeit der Beschäftigung in Österreich für eine Höchstdauer von sechs Monaten. Unerlässlich bleibt jedoch die Bewilligung vom Arbeitsmarktservice, in Form einer Sicherungsbescheinigung.

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Persönliche Antragsstellung: Ein Aufenthaltstitel kann ab 1.1.2006 nur mehr persönlich beantragt werden. Es ist daher weder möglich ein Antragsformular per Post zu senden noch sich eines Rechtsvertreters zu bedienen.

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Sonstiges: Das Gesundheitszeugnis wird künftig nicht mehr nötig sein und die Integrationsvereinbarung wurde dahingehend geändert, dass die Integrationskurse neu aufgebaut und der Personenkreis ausgeweitet wurde.

Verfasser: Sabine Gassner
1. Dezember 2005
 

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