Tax Newsletter: Flutkatastrophe in Asien: Spenden von Unternehmen sind abzugsfähig

Anlässlich der Flutkatastrophe in Südostasien möchten wir sie darauf hinweisen, dass Geld- oder Sachspenden, welche im Zusammenhang mit Katastrophenfällen geleistet werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden ist deren Werbewirksamkeit. Diese ist beispielsweise gegeben

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bei medialer Berichterstattung über die Zuwendung,
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in Kunden- und Klientenschreiben,
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bei Spendenhinweisen auf Werbeplakaten, in Auslagen (Schaufenstern), an der Kundenkasse eines Unternehmers,
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bei Anbringen eines für Kunden sichtbaren Aufklebers im Geschäftsraum oder auf einem Firmen-PKW,
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im Rahmen der Eigenwerbung des Unternehmers (bspw. in einer Werbeeinschaltung) sowie auch
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bei einem Spendenhinweis auf der Homepage eines Unternehmers.
Beim Spendenempfänger liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor.

Alle Details dazu finden Sie in den Einkommensteuerrichtlinien unter:

Ebenfalls im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe hat das Bundesministerium für Finanzen die Finanzämter angewiesen

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für notwendige Ersatzaustellungen von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine) sowie
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für die Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensbereinigung ausgestellte oder vorgelegte Schriften

keine Gebühren nach dem Gebührengesetz zu erheben.

Details dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter:

Verfasser: Michael Schwaighofer
14. Jänner 2005
 

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com

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