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Kommunalsteuererklärungen sind für das Kalenderjahr 2005 erstmals elektronisch zu übermitteln. Zur Durchführung der elektronischen Übermittlung der Kommunalsteuererklärungen an die Gemeinden dient das Verfahren in FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen. Die erforderlichen Funktionen finden Sie unter der Adresse: Die für die Datenstromübermittlung erforderlichen organisatorischen und technischen Spezifikationen (z.B. XML-Struktur) finden Sie im Internet unter der Adresse des Bundesministeriums für Finanzen: Datenstromübermittlungen gelten erst dann als eingebracht, wenn sie in zur vollständigen Weiterbearbeitung geeigneter Form beim Bund einlangen. Der Bund leitet die bei ihm als eingebracht geltenden Kommunalsteuererklärungen unter Anschluss der erforderlichen Daten unverzüglich elektronisch an die Gemeinden weiter. Die Daten wurden vereinfacht. Anstatt der Übermittlung der monatlichen Bemessungsgrundlagen an jede einzelne Gemeinde, erfolgt die Übermittlung einer jährlichen Bemessungsgrundlage für das gesamte Unternehmen. Eine Aufgliederung nach Monaten ist nicht mehr erforderlich. Wer über keinen Internet-Anschluss verfügt und nicht verpflichtet ist Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben (Vorjahresumsatz unter € 100.000,-) muss die Kommunalsteuererklärung noch nicht elektronisch abgeben. Dann bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine Kommunalsteuererklärung in Papierform an jede einzelne Gemeinde zu übermitteln ist. Kommunalsteuererklärungen im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde sind elektronisch für Schließungen ab dem 1. Jänner 2006 zu übermitteln. Verfasser: Gabriela Fertl |
| 13. Oktober 2005 |
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