Tax Newsletter: DBA-Entlastungsverordnung

Wenn die Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen ganz oder teilweise von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind (z.B. betreffend Dividenden oder Lizenzgebühren), kann die Entlastung von der Abzugsteuer gemäß § 1 VO in unmittelbarer Anwendungen der DBA vom Vergütungsschuldner herbeigeführt werden (Entlastung an der Quelle). Somit kann der österreichische Schuldner die Quellensteuer entsprechend dem jeweils maßgeblichen DBA reduzieren und braucht nicht zunächst den nach innerstaatlichem Recht höheren Quellensteuerbetrag abführen, den sich der ausländische Zahlungsempfänger danach (teilweise) auf dem Rückerstattungsweg zurückfordern konnte/kann.

Für die Entlastung an der Quelle sind bestimmte Dokumentationserfordernisse, wie z.B. eine ausländische Ansässigkeitsbescheinigung des Einkünfteempfängers, notwendig.

Nur in wenigen Fällen ist eine Entlastung an der Quelle unzulässig, hierzu zählen z.B. die Vergütungen für die Gestellung von konzernfremden Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung; oder wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung bzw. ein ausländischer Investmentfonds oder eine juristische Person ist, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich nicht im Gründungsstaat befindet.

Die Verordnung trat am 1.7.2005 in Kraft. Sie ist auf Einkünfte anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt zufließen.

Verfasser: Doris Lotter
15. Juli 2005
 

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com

Zurück zum Tax Newsletter Index