Tax Newsletter: Budgetbegleitgesetz 2005 – Neuerungen/Verbesserungen bei Rahmenbedingungen für die Ansiedelung von Headquarters internationaler Konzerne

Ab 01.01.2005 können qualifizierte Mitarbeiter von internationalen Konzernunternehmen bis zu 50 Wochen bewilligungsfrei zur Aus- und Weiterbildung in das Headquarter entsandt werden.

Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schulung ist dieser Umstand dem AMS unter Nachweis des Aus- und Weiterbildungsprogramms anzuzeigen, welches sodann eine Anzeigebestätigung ausstellt.
Unter internationalen Konzernunternehmen versteht man zu wirtschaftlichen Zwecken zusammengefasste selbständige Unternehmen, mit dem Headquarter (Konzernzentrale) in Österreich und Standorten in mindestens zwei weiteren Ländern.

Der § 18 Abs 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurde dahingehend geändert.

(Budgetbegleitgesetz 2005 im BGBl I 2004/136, ausgegeben am 10.12.2004)

Verfasser: Sabine Gassner

24. Jänner 2005
 

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