| Mit dem Erlass vom 13. Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) hat das BMF die Möglichkeit, zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen per Telefax zu übermitteln, mit Ende 2005 befristet. Aufgrund von Umstellungsschwierigkeiten bei zahlreichen Unternehmern wurde diese Frist nun verlängert: Bis Ende 2006 berechtigen nun per Telefax übermittelte Rechnungen zum Vorsteuerabzug. Erst ab dem 1. Jänner 2007 müssen per Telefax übermittelte Rechnungen, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigen sollen, mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen oder im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelt werden. |
| Verfasser: Gerald Dipplinger |
| 15. Dezember 2005 |
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