Tax Newsletter: Die Bestimmung zum Eigenverbrauch für das PKW-Auslandsleasing wird bis 2008 verlängert

Die Regelung zum fiktiven Eigenverbrauch für das PKW-Auslandsleasing (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG) wurde mit folgender Begründung des Finanzausschusses verlängert:
„Der im Rat der Europäischen Union in Beratung befindliche Richtlinienvorschlag betreffend die Änderung des Ortes der sonstigen Leistung, der zu einer Entspannung auf dem Gebiet des Auslandsleasings führen wird, wird nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 1.1. 2006 in Kraft treten. Zur Vermeidung negativer konjunktureller Auswirkungen wird daher die Geltungsdauer des Eigenverbrauchstatbestandes um zwei Jahre verlängert.“

Zunächst wurde im österreichischen Bundesministerium für Finanzen wohl davon ausgegangen, dass es zu einer EU-weiten Änderung der Leistungsortbestimmungen bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ab 1.1.2006 kommt. Demnach wäre PKW-Auslandsleasing ab 2006 jedenfalls in Österreich steuerbar. Trotz Leasings in Deutschland ginge daher der Vorsteuerabzug verloren.
Da die entsprechende Regelung vom Rat der EU bisher nicht beschlossen wurde, hat der Finanzausschuss eine Verlängerung der Eigenverbrauchsbesteuerung bis 2008 beschlossen.

Der UFS hat in bisherigen Entscheidungen die Regelung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt. Insbesondere konjunkturelle Gründe für die Wiedereinführung der Eigenverbrauchsbesteuerung waren nicht zu erkennen.
Die Verlängerung der Eigenverbrauchsbesteuerung aus konjunkturellen Gründen erscheint daher ebenso gemeinschaftsrechtswidrig.

Es bleibt aber zu bedenken, dass letztlich eine Besteuerung des PKW-Auslandsleasing durch die zu erwartende Richtlinienänderung nicht unterbleiben wird.

Verfasser: Nikolaus Korab
30. September 2005

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