Tax Newsletter: Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen 2005

Neuerungen aufgrund des Pensionsharmonisierungsgesetzes sowie der sozialversicherungsrechtlichen Begleitgesetze zum Finanzausgleich 2005:

Allgemeine Änderungen

Erhöhung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) um € 90,- auf € 3.630,-.
Somit beträgt die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen € 7.260,-.
Diese Höchstbeitragsgrundlagen gelten für alle Versicherten nach dem ASVG.

Die Geringfügigkeitsgrenze für 2005 nach dem ASVG beträgt€ 323,46 pro Monat. Im Falle einer geringfügigen Beschäftigung beträgt der Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung nach wie vor 1,4% der allgemeinen Beitragsgrundlage. Soweit keine andere Versicherung vorliegt, ist eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung möglich. Der Beitrag für das Jahr 2005 beträgt monatlich € 45,64.
Die Geringfügigkeitsgrenze für nebenberuflich neue Selbständige nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) beträgt € 323,46 pro Monat und für hauptberuflich neue Selbständige € 537,78 pro Monat.

Änderungen betreffend Krankenversicherung

Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,1%
(dh Erhöhung der Beiträge von Dienstgeber und Dienstnehmer um je 0,05%)
Diese Anhebung ist bis zum Jahr 2008 befristet.

Die Beitragssätze für die Krankenversicherung von Arbeitslosen in Familienhospizkarenz wurden jenen von Arbeitern und Angestellten angeglichen. Diese betragen nunmehr3,95% (für Arbeiter) bzw. 3,75% (für Angestellte).

Die Beitragssätze in der Krankenversicherung für Gewerbetreibende und neue Selbständige wurden im Jahr 2005 von 9,0% auf 9,1% angehoben.

Änderungen betreffend Pensionsversicherung

Beitragssätze nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG): Erhöhung von 15% auf 22,8%

Beitragssätze nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG):
Erhöhung von 14,5% auf 22,8%

Beitragssätze nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG): Erhöhung von 20% auf 22,8%

Im Jahr 2005 entfallen auf den Versicherten nur die bisherigen Beitragssätze zur Pensionsversicherung wie oben genannt. Der Bund übernimmt die Erhöhungen als Partnerleistung. Die Beiträge werden in den Folgejahren schrittweise bis zu den festgelegten Werten erhöht.

Verfasser: Irmgard Rack

14. Jänner 2005

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