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Das österreichische Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) schließt leitende Angestellte, denen dauernd maßgeblicher Einfluss auf die Unternehmensführung zusteht, vom Anspruch auf Insolvenzgeld aus (§ 1 Abs 6 Z 3 IESG). Der Geltungsbereich der derzeit geltenden Insolvenz-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz von Arbeitnehmern bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers umfasst Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen bei Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers. In Österreich gelten leitende Angestellte gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) zwar nicht als Arbeitnehmer, wohl aber aus arbeitsvertraglicher Sicht. Die oben genannte Regelung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes steht im Widerspruch zur Insolvenz-Richtlinie und ist daher nicht anzuwenden. Verfasser: Irmgard Rack |
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| 24. Jänner 2005 | ||
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